Informationen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende
Praktischer Leistungswettbewerb – PLW
Im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks messen jedes Jahr junge Handwerkerinnen und Handwerker ihr fachliches Können.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die Junghandwerker ihre Gesellen-/Abschlussprüfung mit gutem Erfolg (81 Punkte) abgelegt haben, sofern nicht praktische und theoretische Prüfungsbereiche getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall muss das Ergebnis mindestens „gut" (81 Punkte) im praktischen und „befriedigend" (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein. Zum Zeitpunkt der Prüfung dürfen die Junghandwerker/-innen nicht älter als 27 Jahre sein, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Jahr für Jahr ist eine rege Beteiligung der Junghandwerker/-innen an freiwilligen Wettbewerben festzustellen. Während der Wettbewerbe ist in der Regel eine praktische Arbeitsprobe anzufertigen, wobei die Gesamtanforderungen an die Teilnehmer höher liegen als bei den Gesellenprüfungen.
Die jeweils ermittelten Erstplatzierten sind Landessieger und berechtigt, an dem im November in verschiedenen deutschen Städten stattfindenden Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Bundesebene teilzunehmen.
Die saarländischen Teilnehmer am Wettbewerb haben in den vergangenen Jahren fast immer überdurchschnittlich gut abgeschnitten.
Auch dies ist ein Beweis für die Qualität der Ausbildung im saarländischen Handwerk.
Ausbildungsberatung
Ausbildungsberatung
Wer eine Ausbildung beginnt, hat in der Regel viele Fragen. Dasselbe gilt für Unternehmer, die in ihrem Betrieb Nachwuchskräfte ausbilden möchten.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Ausbildung - zu gesetzlichen und vertraglichen Fragen, zu Vergütungen und Urlaub, zu Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und Förderungsmöglichkeiten.
Sie stehen noch vor der Ausbildung, fragen sich, welche Ausbildung die richtige ist oder wie Sie einen Ausbildungsplatz finden? Dann werfen Sie mal einen Blick in unsere Rubriken Schüler oder Umsteiger! Dort finden Sie ausführliche Informationen zu allen Fragen, die sich klassischerweise vor Beginn einer Ausbildung stellen.
Ausbildungsvertrag und Lehrlingsrolle
Ausbildungsvertrag und Lehrlingsrolle
Am Anfang jeder Ausbildung steht der Berufsausbildungsvertrag. Darin werden Ziel, inhaltliche und zeitliche Gliederung, Dauer und Ort der Ausbildung ebenso festgehalten wie Vereinbarungen zu Probezeit, Ausbildungsvergütung und Kündigung.
Wenn Sie Fragen zum Abschluss und zur konkreten Ausgestaltung des Berufsausbildungsvertrages haben, informieren wir Sie gerne, zum Beispiel zu den Themen:
- Ausbildungsvergütungen und Urlaub
- Richtlinien zur Kürzung der Ausbildungszeit
- Führen der Berichtshefte
- Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung
- Fragen zum Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ausbildungsplatzförderung
Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-119
Fax 0681 5809222-119
s.vermeulen@hwk-saarland.de
Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-120
Fax 0681 5809222-120
s.kiefer@hwk-saarland.de
Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-200
Fax 0681 5809222-200
j.mueller@hwk-saarland.de
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Da die Anforderungen an die Berufsausbildung einem ständigen Wandel der Technik unterliegen, wird die Ausbildung im Betrieb durch überbetriebliche Unterweisungen (ÜLU) in Einrichtungen des Handwerks ergänzt.In den ÜLU-Maßnahmen bieten die sieben Bildungsstätten unserer Handwerkskammer und der Innungen/Verbände ein Spektrum von weit mehr als 160 Lehrgangsarten an und ergänzen damit die Ausbildung unserer Handwerksbetriebe.
Die wichtigsten Ziele der ÜLU sind:
- Förderung der Qualität der handwerklichen Ausbildung
- Unterstützung der praktischen Ausbildung im Betrieb
- Gewährleistung eines einheitlichen hohen Ausbildungsniveaus und Heranbildung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses im Handwerk
Sachbearbeiterin/Frauenbeauftragte
Telefon 0681 5809-128
Fax 0681 5809222-128
b.schuster@hwk-saarland.de
Vorbereitungs- lehrgänge
Vorbereitungslehrgänge auf die Gesellen- und Abschlussprüfungen
„Gut geplant ist halb gewonnen". Diese allgemein bekannte Weisheit gilt auch für Prüfungen, etwa die Gesellen- und Abschlussprüfungen der verschiedenen Ausbildungsberufe:Gut vorbereitet ist fast bestanden. Weil wir wollen, dass jeder Auszubildende seine Prüfung besteht, bieten wir zum Countdown vor der Prüfung spezielle Vorbereitungskurse an:
Vorbereitungslehrgänge auf die Gesellenprüfung verschiedener Gewerke
Anmeldung Prüfungsvorbereitungslehrgänge
Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-181
Fax 0681 5809222-181
k.spellmeier@hwk-saarland.de
Vorbereitungslehrgänge auf die Abschlussprüfung der Büroberufe
Anmeldung Abschlussprüfung Büroberufe
Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-132
Fax 0681 5809222-132
c.fauss@hwk-saarland.de
Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk
Anmeldung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk
Sommertermin 2024
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2024 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen - zu den Sommerprüfungen 2024 zugelassen.Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
Anmeldeschluss ist der 09. Februar 2024.
Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809-122 bei der Handwerkskammer angefordert werden.
Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 09. Februar 2024 eingereicht werden.
Handwerkskammer des Saarlandes
Hohenzollernstr. 47-49
66117 Saarbrücken
Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-123
Fax 0681 5809222-123
s.wolf@hwk-saarland.de
Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-122
Fax 0681 5809222-122
k.backes@hwk-saarland.de
Abschlussprüfung Teil II Kaufmann/-frau für Büromanagement
Hinweise für die Erstellung der Reporte über die Durchführung der betrieblichen Fachaufgabe
Sofern Ihr Ausbildungsbetrieb als Prüfungsvariante die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe gewählt hat, ist für jede der beiden im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen ein höchstens dreiseitiger Report zu erstellen.
Formale Hinweise für die Erstellung der Reporte:
- Deckblatt für die Reporte - siehe Vorlage -
- max. 3 Seiten Umfang ohne Deckblatt, DIN A4
- Schriftgröße 11, Schriftart Arial
- 1,5-zeilig verfasst
- linker und rechter Rand 2,5 cm
- fortlaufende Seitennummerierung
- Name des Prüflings auf jeder Seite
- keine Anlagen
- gliedern Sie in sinnvolle Abschnitte
Einer der beiden eingereichten Reporte dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. Sofern vom Ausbildungsbetrieb die Report-Variante gewählt wurde, jedoch keine Reporte bis zum in der Prüfungseinladung vorgegebenen Termin eingereicht wurden, wird dieser Prüfungsbereich mit 0 Punkten = "ungenügend" bewertet.
Der Prüfungsteilnehmer soll im Fachgespräch über eine der beiden selbstständig durchgeführten betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er in der Lage ist,
a) berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
b) kunden- und serviceorientiert zu handeln,
c) betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
d) Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Hinweise für die Einreichung der Reporte:
Die Reporte sind in 4-facher Ausfertigung, je Wahlqualifikation, spätestens bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 bei unserer Handwerkskammer des Saarlandes einzureichen.
Versehen Sie bitte jede Ausfertigung mit dem Deckblatt (Oben links zusammengeheftete Einzelexemplare mit jeweils einem Deckblatt und Original Unterschriften). Schnellhefter oder Ordner sind nicht erlaubt.
Anforderungskriterien an eine betriebliche Fachaufgabe:
- Bezug der Fachaufgabe zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes und der gewählten Wahlqualifikation.
- Ein realer betrieblicher Geschäftsprozess wird abgebildet.
- Die berufliche Handlungsfähigkeit wird unter Beweis gestellt.
Werden diese Mindestanforderungen in einem der Reporte nicht erfüllt, wird dieser Prüfungsbereich mit 0 Punkten = ungenügend bewertet.
Mindestsätze zur Ausbildungsvergütung
Ausbildungsverträge zum Download
Einstiegs- qualifizierung
Einstiegsqualifizierung (EQ): Starthilfe in die Berufsausbildung
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet in vielen Berufen die Möglichkeit für junge Menschen im Zeitraum von sechs bis maximal zwölf Monaten einen Betrieb kennenzulernen. Zielgruppe der EQ sind Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, direkt in eine reguläre Ausbildung einzusteigen.Mehr erfahren
AsA flex
AsA flex: Unterstützung in der Ausbildung
Auszubildende mit schlechten Noten in der Berufsschule, Schwierigkeiten mit den Ausbildungsinhalten im Betrieb oder allgemeinen Problemen im sozialen Umfeld können mit Unterstützung der Assistierten Ausbildung AsA flex ihre Ausbildung dennoch erfolgreich abschließen.Mehr erfahren
- Inhalt
- Praktischer Leistungswettbewerb – PLW
- Ausbildungsberatung
- Ausbildungsvertrag und Lehrlingsrolle
- Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
- Vorbereitungs- lehrgänge
- Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk
- Mindestsätze zur Ausbildungsvergütung
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